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Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See (Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz - HSeeZG)
vom 25. November 2015 (BGBl. I S. 2095)*1, letzte Änderung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
Artikel 1 des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 dieses Gesetzes ist das HSeeZG am 3. Dezember 2015 in Kraft getreten.