Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz am 11. Januar 2015 in Kraft getreten.