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§ 16 Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe (1)
§ 16 a Ablehnung der Beratungshilfe (1)
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Vierter Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden (3)
Fünfter Abschnitt Besondere Berufspflichten bei Vereinbarung und Abrechnung von Gebühren (4)
Sechster Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitenden (6)
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Dritter Abschnitt Besondere Berufspflichten bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung des Mandats
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Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
5.
Dezember
2022
(
BRAK-Mitt.
2023
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)
, letzte Änderung vom
8.
Mai
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(
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