Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz am 1. April 2020 in Kraft.