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Rechtsstand anzeigen
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)
vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826)*1, letzte Änderung vom 17. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 191)
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das Mikrozensusgesetz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.