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ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften (19)
ZWEITER ABSCHNITT Schadenstatbestände (196)
ERSTER TITEL Schaden an Leben (14)
ZWEITER TITEL Schaden an Körper oder Gesundheit (17)
DRITTER TITEL Schaden an Freiheit (11)
VIERTER TITEL Schaden an Eigentum (6)
FÜNFTER TITEL Schaden an Vermögen (4)
SECHSTER TITEL Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten (6)
SIEBENTER TITEL Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen (110)
I. Grundsatz (2)
II. Schaden im beruflichen Fortkommen (87)
1. Begriff (2)
2. Selbständige Berufe (24)
3. Unselbständige Berufe (38)
4. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit (2)
5. Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung (3)
6. Schaden in der Ausbildung (9)
§ 115 (Schaden in der Ausbildung) (1)
§ 116 (Höhe der Kapitalentschädigung) (1)
§ 117 (Darlehensanspruch nach abgeschlossener Ausbildung) (1)
§ 118 (weggefallen) (1)
§ 119 (Anspruch auf Beihilfe zur Nachholung der Ausbildung von Kindern) (1)
§ 120 (Zusammenfallen von zwei Rentenansprüchen für Hinterbliebene) (1)
§ 121 (Berechnung der Rente des Verfolgten bei Zusammenfallen von zwei Rentenansprüchen) (1)
§ 122 (Anrechnung der bereits festgesetzten niedrigeren Rente auf höheren Anspruch) (1)
7. Höchstbetrag der Kapitalentschädigung (4)
8. Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (2)
9. Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen (2)
III. Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen (18)
IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit (2)
ACHTER TITEL Soforthilfe für Rückwanderer (2)
NEUNTER TITEL Krankenversorgung (4)
ZEHNTER TITEL Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen (21)
VIERTER ABSCHNITT Besondere Gruppen von Verfolgten (28)
FÜNFTER ABSCHNITT Aus Gründen ihrer Nationalität Geschädigte (2)
SECHSTER ABSCHNITT Befriedigung der Entschädigungsansprüche (4)
SIEBENTER ABSCHNITT Härteausgleich (2)
ACHTER ABSCHNITT Verteilung der Entschädigungslast (2)
NEUNTER ABSCHNITT Entschädigungsorgane und Verfahren (72)
ZEHNTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußvorschriften (16)
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§ 116 (Höhe der Kapitalentschädigung)
BEG
§ 116 (Höhe der Kapitalentschädigung)
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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
(Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
29.
Juni
1956
(
BGBl.
I
S. 559
)
*1
, letzte Änderung vom
28.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2250
)
*1
Anlage zu Artikel I des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
§ 116 (Höhe der Kapitalentschädigung)
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