§ 5 Leistungen der Sozialen Entschädigung für Hinterbliebene
| gültig ab: 01.01.2024
| Änderung vom: 12.12.2019
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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 838), letzte Änderung vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)