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Rechtsstand anzeigen
Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser (Abgrenzungsverordnung - AbgrV)
vom 12. Dezember 1985 ( BGBl. I S. 2255 ), letzte Änderung vom 21. Juli 2012 ( BGBl. I S. 1613 )