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Gesetz über die Behandlung von Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag nach Art. 115 der Verfassung (Bayerisches Petitionsgesetz - BayPetG)
vom 9. August 1993 (GVBl. S. 544), letzte Änderung vom 26. Juli 2006 (GVBl. S. 366)(FN BayRS 1100-5-I)