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Rechtsstand anzeigen
Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Hamburger Hafen
vom 22. Januar 1974 (MBlBGS Nr. 5/74 S. 75 )
Der Bundesminister des Innernundder Senat der Freien und Hansestadt Hamburgvereinbaren auf Grund der §§ 1 und 63 des Bundesgrenzschutzgesetzes (BGSG) folgendes: