Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen über die Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven
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| gültig ab: 20.08.1973
| Änderung vom: 20.08.1973
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen über die Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven
vom 20. August 1973 (MBlBGS Nr. 22/73 S. 313)
Der Bundesminister des Innern und der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen vereinbaren auf Grund der §§ 1 und 63 des Bundesgrenzschutzgesetzes (BGSG) folgendes: