Bekanntmachung über die Übernahme des Schutzes des Amtswohnsitzes des Bundeskanzlers, des Amtssitzes des Auswärtigen Amtes und des Bundesministers der Justiz in Berlin durch den Bundesgrenzschutz
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| gültig ab: 01.07.2004
| Änderung vom: 01.07.2004
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Bekanntmachung über die Übernahme des Schutzes des Amtswohnsitzes des Bundeskanzlers, des Amtssitzes des Auswärtigen Amtes und des Bundesministers der Justiz in Berlin durch den Bundesgrenzschutz
vom 9. Juli 1999 (Bundesanz. Nr. 133 vom 21. Juli 1999 ), letzte Änderung vom 1. Juli 2004 (Bundesanz. Nr. 129 S. 15001)