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Allgemeines Kriegsfolgengesetz
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
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Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
(Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
vom
5.
November
1957
(
BGBl. I
S. 1747
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
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