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§ 172 c Altersrückstellungen
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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Gesetzliche Unfallversicherung
vom
7.
August
1996
(
BGBl.
I
S. 1254
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 101
)
*1
Artikel 1 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes. Gemäß Artikel 36 dieses Gesetzes sind §
1
Nr. 1 und §§
14
bis
25
am 21. August 1996, das SGB VII im Übrigen am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.
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