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Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
vom
6.
Juni
1994
(
BGBl.
I
S. 1170
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2020
(
BGBl.
I
S. 3334
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz – ArbZRG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170).
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