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5. VermBG
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§ 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
4.
März
1994
(
BGBl.
I
S. 406
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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