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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters
(Transparenzregisterbeleihungsverordnung - TBelV)
vom
27.
Juni
2017
(
BGBl.
I
S. 1938
)
, letzte Änderung vom
15.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 377
)
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