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VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG
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§ 5 Sprungdienst
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Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß §
63
des Soldatenversorgungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom
29.
Juni
1977
(
BGBl.
I
S. 1178
)
, letzte Änderung vom
20.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3932
)
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