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§ 7 Anfechtung der Wahl
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Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
(SBG)
vom
29.
August
2016
(
BGBl.
I
S. 2065
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3932
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das SBG am 2. September 2016 in Kraft getreten.
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