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Art. 1 Sozialgerichte
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Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern
(Bayerisches Sozialgerichts-Ausführungsgesetz - AGSGG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
Oktober
1982
(
GVBl.
S. 872
)
, letzte Änderung vom
8.
Juli
2020
(
GVBl.
S. 330
)
(FN BayRS 33-1-A)
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