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Vereinsregisterverordnung
(VRV)
vom
10.
Februar
1999
(
BGBl.
I
S. 147
)
*1
, letzte Änderung vom
5.
Juli
2021
(
BGBl.
I
S. 3338
)
*1
Artikel 1 der Verordnung über das Vereinsregister und andere Fragen des Registerrechts. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung tritt die Vereinsregisterverordnung am 24. Februar 1999 in Kraft.
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