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Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz
(BayRiStAG)
vom
22.
März
2018
(
GVBl.
S. 118
)
, letzte Änderung vom
7.
Juli
2023
(
GVBl.
S. 318
)
(FN BayRS 301-1-J)
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