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AZRG-DV
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Abschnitt 5 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
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§ 18 Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand
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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
(AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)
vom
17.
Mai
1995
(
BGBl.
I
S. 695
)
, letzte Änderung vom
21.
Februar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 54
)
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