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Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
(Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
vom
5.
August
2010
(
GVBl.
S. 410
)
*1
, letzte Änderung vom
7.
Juli
2023
(
GVBl.
S. 313
)
(FN BayRS 2030-1-4-F)
*1
§ 3 des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das LlbG am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Abweichend davon sind Art.
22
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 am 1. April 2010 und Art.
3
Abs. 1 Satz 2, Art.
6
Abs. 2 Satz 1, Art.
7
Abs. 2 Satz 1, Art.
8
Abs. 2 Satz 2, Art.
22
Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 5, Abs. 6 und 7, Art.
27
Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 Satz 1, Art.
29
Abs. 1, Art.
34
Abs. 2 Satz 2, Art.
35
Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Art.
37
Abs. 3 Satz 3, Art.
38
Abs. 2, Art.
67
, Art.
68
Abs. 1 und 2 und Art.
70
Abs. 3 Satz 1 gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 3 am 1. November 2010 in Kraft getreten.
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Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
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