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6. ABSCHNITT Verfassungsbeschwerden (Art. 2 Nr. 6)
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Art. 51 Inhalt und Voraussetzung der Verfassungsbeschwerde; Frist
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Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
(VfGHG)
vom
10.
Mai
1990
(
GVBl.
S. 122
, ber.
S. 231
)
, letzte Änderung vom
22.
März
2018
(
GVBl.
S. 118
)
(FN BayRS 1103-1-I)
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