→
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 6.11.2023) - Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht - zukünftige Fassung -