Artikel 2 der Ersten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung. Gemäß Artikel 5 dieses Gesetzes ist die Schiffssicherheitsverordnung am 1. Oktober 1998 in Kraft getreten mit Ausnahme von § 7 Abs. 6 und § 15, die am 30. September 1998 in Kraft getreten sind. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37) sind beachtet worden. Die Erste Schiffssicherheitsanpassungsverordnung dient zugleich der Umsetzung der folgenden Richtlinien: 82/714/EWG, 87/540/EWG, 91/672/EWG, 93/75/EWG, 94/25/EG, 94/58/EG, 94/57/EG, 95/21/EG, 96/50/EG, 96/98/EG, 97/70/EG, 98/18/EG, 98/41/EG. Die Ermächtigungsgrundlagen beziehen sich auf die Erste Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.