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Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
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PflVG | § 25 Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 25 Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe (1) Die Verkehrsopferhilfe untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriu...
PflVG | Unterabschnitt 2 Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Unterabschnitt 2 Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
PflVG | Unterabschnitt 1 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Unterabschnitt 1 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
PflVG | § 29 Steuerbefreiung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 29 Steuerbefreiung Der Entschädigungsfonds, die Entschädigungsstelle, die Verhandlungsstelle und der Insolvenzfonds sind von der Körpersch...
PflVG | § 28 Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 28 Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen (1) Das Bundesministerium der J...
PflVG | § 14 Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 14 Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff (1) Der Entschädigungsfonds ist verpflichtet, einem Entsc...
PflVG | § 17 Leistungspflicht des Insolvenzfonds
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 17 Leistungspflicht des Insolvenzfonds (1) 1Ansprüche gegen den Versicherer auf Ersatz eines durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursach...
PflVG | Unterabschnitt 3 Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Unterabschnitt 3 Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
PflVG | § 27 Finanzierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 27 Finanzierung (1) Die Verkehrsopferhilfe hat in ihrer Satzung Leistungen durch ihre Mitglieder und die weiteren nach § 8 Absatz 1 und 2...
PflVG | § 16 Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 16 Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle 1Soweit die Entschädigungsstelle nach § 15 dem Ersatzberechtigten den Schaden ersetzt, ...
PflVG | Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds f...
PflVG | § 24 Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe
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PflVG | Unterabschnitt 4 Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Unterabschnitt 4 Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds
PflVG | § 13 Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 13 Aufwendungsersatz; Forderungsübergang (1) Der Entschädigungsfonds kann von den Personen, für deren Schadensersatzverpflichtungen er na...
PflVG | § 18 Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 18 Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds (1) 1Der Ersatzberechtigte kann seine Ansprüche gegen den Insolvenzfonds nur geltend ma...
PflVG | § 26 Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 26 Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundes...
PflVG | § 19 Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 19 Aufwendungsersatz; Forderungsübergang (1) Der Insolvenzfonds kann von den Personen, für deren Schadensersatzverpflichtungen er nach § ...
PflVG | § 15 Leistungspflicht der Entschädigungsstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 15 Leistungspflicht der Entschädigungsstelle (1) 1Wird durch den Gebrauch eines Fahrzeugs im Ausland ein Personen- oder Sachschaden verur...
PflVG | § 12 Leistungspflicht des Entschädigungsfonds
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 12 Leistungspflicht des Entschädigungsfonds (1) 1Wird durch den Gebrauch eines Fahrzeugs im Inland ein Personen- oder Sachschaden verursa...
PflVG | § 22 Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.4.2024 (Änderung vom 11.4.2024)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 22 Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte (1) Soweit das Deutsche Büro Grüne Karte dem nationalen Versicherungsbüro eines andere...
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Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
(Pflichtversicherungsgesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
5.
April
1965
(
BGBl.
I
S. 213
)
, letzte Änderung vom
11.
April
2024
(
BGBl.
I
Nr. 119
)
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