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BOKraft
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BOKraft | Anlage 3 a zu § 27 Absatz 3
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.8.2021 (Änderung vom 16.4.2021)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Anlage 3 a zu § 27 Absatz 3 Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für Mietwagen Breite 150 mm Höhe...
BOKraft | Vorspann
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Auf Grund des § 57 Abs. 1 und 3 sowie des § 58 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 (...
BOKraft | § 30 Wegstreckenzähler
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.8.2021 (Änderung vom 16.4.2021)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 30 Wegstreckenzähler (1) 1In Mietwagen ist ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler anzubringen. 2Anstelle des Wegstre...
BOKraft | § 47 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 47 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften (1) Die Verordnung tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft,...
BOKraft | § 28 a Navigationsgerät
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.8.2021 (Änderung vom 16.4.2021)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 28 a Navigationsgerät 1Taxen müssen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgerät ausgerüstet sein, ...
BOKraft | § 16 Anzuwendende Vorschriften
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 16 Anzuwendende Vorschriften 1Für Bau, Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge gelten neben den auf Grund des Stra...
BOKraft | 2. TITEL Fahrdienst
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft 2. TITEL Fahrdienst
BOKraft | § 8 Verhalten im Fahrdienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.11.2007 (Änderung vom 8.11.2007)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 8 Verhalten im Fahrdienst (1) Das Betriebspersonal, das im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzt is...
BOKraft | § 1 Geltungsbereich
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 1 Geltungsbereich (1) Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, ...
BOKraft | Anlage 4 § 33 Abs. 4
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Anlage 4 § 33 Abs. 4 Abmessungen und Beschriftung des Schulbus-Schildes (siehe Skizze) Das Schild hat die Form eines Qua...
BOKraft | 3. TITEL Fahrgäste, Beförderungspflicht
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft 3. TITEL Fahrgäste, Beförderungspflicht
BOKraft | § 40 Beförderungsentgelte
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 40 Beförderungsentgelte Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 3...
BOKraft | DRITTER ABSCHNITT Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft DRITTER ABSCHNITT Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
BOKraft | 3. TITEL Taxen und Mietwagen
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft 3. TITEL Taxen und Mietwagen
BOKraft | § 9 Verhalten bei Krankheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2001
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 9 Verhalten bei Krankheit (1) Mitglieder des im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzten Betriebsper...
BOKraft | § 20 Beschriftung
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 20 Beschriftung (1) An den Außenseiten der Obusse und Kraftomnibusse sind anzubringen 1. auf den Längsseiten Name u...
BOKraft | § 26 Kenntlichmachung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.11.2007 (Änderung vom 8.11.2007)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 26 Kenntlichmachung (1) 1Taxen müssen kenntlich gemacht sein 1. durch einen hell-elfenbein-farbigen Anstrich; als F...
BOKraft | § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs Die §§ 32, 33 Abs. 1 bis 3 und § 35 gelten nicht für die Sonderformen...
BOKraft | § 3 Pflichten des Unternehmers
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 3 Pflichten des Unternehmers (1) 1Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß die Vorschriften dieser Verordnung ei...
BOKraft | § 27 Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.8.2021 (Änderung vom 16.4.2021)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft § 27 Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift (1) Bei Taxen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen ...
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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
vom
21.
Juni
1975
(
BGBl.
I
S. 1573
)
, letzte Änderung vom
16.
April
2021
(
BGBl.
I
S. 822
)
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