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§ 15 Streckenführung (1)
§ 16 Bahnkörper (1)
§ 17 Oberbau (1)
§ 18 Umgrenzung des lichten Raumes (1)
§ 19 Sicherheitsräume (1)
§ 20 Bahnübergänge (1)
§ 21 Signalanlagen (1)
§ 22 Zugsicherungsanlagen (1)
§ 23 Nachrichtentechnische Anlagen (1)
§ 24 Energieversorgungsanlagen (1)
§ 25 Fahrleitungsanlagen (1)
§ 26 Rückleitungen (1)
§ 27 Beleuchtungsanlagen (1)
§ 28 Rohrleitungen (1)
§ 29 Brücken (1)
§ 30 Tunnel (1)
§ 31 Haltestellen (1)
§ 32 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige (1)
FÜNFTER ABSCHNITT Fahrzeuge (17)
SECHSTER ABSCHNITT Betrieb (12)
SIEBENTER ABSCHNITT Verfahrensvorschriften (4)
ACHTER ABSCHNITT Ordnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften (4)
Anlage 1 zu § 20 Absatz 5 Nummer 1 (1)
Anlage 2 zu § 36 (1)
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VIERTER ABSCHNITT Betriebsanlagen
BOStrab | § 25 Fahrleitungsanlagen
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 25 Fahrleitungsanlagen (1) 1Betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile der Fahrleitungsanlage müssen mindestens einen teilweisen Schut...
BOStrab | § 17 Oberbau
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 17 Oberbau (1) Der Oberbau muß die vom maßgebenden Lastenzug bei der Streckenhöchstgeschwindigkeit ausgeübten statischen und dynamische...
BOStrab | § 31 Haltestellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.10.2019 (Änderung vom 1.10.2019)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 31 Haltestellen (1) 1Haltestellen müssen 1. durch Zeichen als solche kenntlich gemacht sein; bei Haltestellen in Hoch- oder Tieflage m...
BOStrab | § 23 Nachrichtentechnische Anlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 23 Nachrichtentechnische Anlagen (1) 1Für die Verständigung von Betriebsbediensteten mit Betriebsstellen müssen im betriebsnotwendigen ...
BOStrab | § 28 Rohrleitungen
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 28 Rohrleitungen 1Metallene Rohrleitungen müssen vor Eintritt in Bahnbauwerke galvanisch aufgetrennt sein, wenn in diesen Bahnbauwerken ...
BOStrab | § 21 Signalanlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 21 Signalanlagen (1) Signalanlagen müssen so gebaut sein, daß sie die für sie bestimmten Aufträge eindeutig erfassen, bestimmungsgemäß ...
BOStrab | § 16 Bahnkörper
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.10.2019 (Änderung vom 1.10.2019)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 16 Bahnkörper (1) Bahnkörper umfassen den Oberbau und den ihn tragenden Unterbau, der aus Erd-, Stütz- oder Ingenieurbauwerken bestehen...
BOStrab | § 15 Streckenführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 15 Streckenführung (1) Die Streckenführung und die Lage der Haltestellen müssen den Verkehrsbedürfnissen entsprechen und insbesondere g...
BOStrab | § 24 Energieversorgungsanlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 24 Energieversorgungsanlagen (1) 1Energieversorgungsanlagen sind dazu bestimmt, elektrische Energie aus fremden oder bahneigenen Netzen...
BOStrab | § 29 Brücken
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 29 Brücken (1) Brücken müssen den für die Strecke maßgebenden Lastenzug sowie die sonstigen statischen und dynamischen Belastungen bei ...
BOStrab | VIERTER ABSCHNITT Betriebsanlagen
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab VIERTER ABSCHNITT Betriebsanlagen
BOStrab | § 26 Rückleitungen
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 26 Rückleitungen (1) Rückleitungen müssen elektrisch und mechanisch zuverlässig sein; Verbindungen der als Rückleitung dienenden Betrie...
BOStrab | § 18 Umgrenzung des lichten Raumes
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 18 Umgrenzung des lichten Raumes (1) Der lichte Raum ist der zu jedem Gleis gehörende Raum, der für einen sicheren Betrieb der Fahrzeug...
BOStrab | § 30 Tunnel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.10.2019 (Änderung vom 1.10.2019)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 30 Tunnel (1) Tunnel müssen so gebaut sein, daß 1. der Auftrieb auch bei höchstem zu erwartendem Grundwasserstand die Standsicherheit ...
BOStrab | § 19 Sicherheitsräume
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 19 Sicherheitsräume (1) 1Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden ...
BOStrab | § 27 Beleuchtungsanlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 27 Beleuchtungsanlagen (1) 1Beleuchtungsanlagen müssen vorhanden sein 1. in Bereichen von Betriebsanlagen, die für den Aufenthalt von ...
BOStrab | § 20 Bahnübergänge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 20 Bahnübergänge (1) 1Die Straßenbahn hat an höhengleichen Kreuzungen von besonderen und unabhängigen Bahnkörpern mit Straßen, Wegen un...
BOStrab | § 22 Zugsicherungsanlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 22 Zugsicherungsanlagen (1) 1Zugsicherungsanlagen sind Anlagen zum Sichern und Steuern des Fahrbetriebes. 2Sie dienen dazu, 1. die Fah...
BOStrab | § 32 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2016 (Änderung vom 16.12.2016)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BOStrab § 32 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige An den Zugängen und Abgängen von Aufzügen, Fahrtreppen oder Fahrsteigen müssen freie Räume als St...
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Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)
vom
11.
Dezember
1987
(
BGBl.
I
S. 2648
)
, letzte Änderung vom
1.
Oktober
2019
(
BGBl.
I
S. 1410
)
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