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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 5 Verwaltungsgerichtsverfahren
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin § 5 Verwaltungsgerichtsverfahren (1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten ...
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 4 (weggefallen)
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin §4 (weggefallen)
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 10 Verkehrsflughäfen
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin § 10 Verkehrsflughäfen (1) 1Die Anlegung und der Betrieb neuer Verkehrsflughäfen bedürfen keiner vor...
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.8.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 9 Enteignungsentschädigung, Enteignungsverfahren, gerichtliches Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2000
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Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin § 9 Enteignungsentschädigung, Enteignungsverfahren, gerichtliches Verfahren (1) 1Für die Enteignung ...
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 2 Linienbestimmung
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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 11 Übergangsregelungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 3 Planfeststellungsverfahren
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Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin § 3 Planfeststellungsverfahren (1) 1Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden nach § 73 Abs. 2 d...
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 8 Vertreter des Eigentümers
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Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin § 8 Vertreter des Eigentümers Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat di...
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 1 Geltungsdauer, Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | §§ 6 bis 7 (aufgehoben)
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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz | § 12 Inkrafttreten
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin § 12 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
(Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz)
vom
16.
Dezember
1991
(
BGBl.
I
S. 2174
)
, letzte Änderung vom
31.
August
2015
(
BGBl.
I
S. 1474
)
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