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HeizkostenzuschussG
HeizkostenzuschussG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anspruchsberechtigte, Einkommen § 3 Höhe des Zuschusses § 4 Amtsgrundsatz, Antrag § 5 Kostenerstatt...
HeizkostenzuschussG | § 7 Inkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.*1 *1 Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2000.
HeizkostenzuschussG | § 2 Anspruchsberechtigte, Einkommen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 2 Anspruchsberechtigte, Einkommen (1) 1Anspruch auf einen Zuschuss haben allein stehende Personen und Haushaltsvorstände, 1. denen für di...
HeizkostenzuschussG | § 4 Amtsgrundsatz, Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 4 Amtsgrundsatz, Antrag (1) Der Zuschuss wird vorbehaltlich des Absatzes 2 von Amts wegen durch die für die Bewilligung von Wohngeld zustä...
HeizkostenzuschussG | § 6 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 6 Entsprechend anzuwendende Vorschriften Die Vorschriften des Ersten und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend, soweit di...
HeizkostenzuschussG | § 3 Höhe des Zuschusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 3 Höhe des Zuschusses 1Der Zuschuss beträgt 5 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche. 2Bei jedem Empfänger von Ausbildungsförderung nach ...
HeizkostenzuschussG | § 1 Zweck des Gesetzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 1 Zweck des Gesetzes Zur Milderung von Härten, die durch den Anstieg der Energiepreise entstanden sind oder entstehen werden, wird für die ...
HeizkostenzuschussG | § 5 Kostenerstattung des Bundes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2000 (Änderung vom 20.12.2000)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses § 5 Kostenerstattung des Bundes (1) Zuschüsse, die ein Land auf Grund dieses Gesetzes gewährt, werden ihm vom Bund erstattet. (2) 1Auf die...
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Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
vom
20.
Dezember
2000
(
BGBl.
I
S. 1846
)
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