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Abschnitt 1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (18)
Abschnitt 2 Erziehungsbeihilfe (7)
Abschnitt 3 Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (2)
Abschnitt 4 Erholungshilfe (3)
Abschnitt 5 Wohnungshilfe (2)
Abschnitt 6 Hilfen in besonderen Lebenslagen (3)
Abschnitt 7 Sonderfürsorge (2)
Abschnitt 8 Einkommen; Einkommensberechnung (12)
Abschnitt 9 Einsatz von Einkommen; Einsatz und Verwertung von Vermögen (15)
Abschnitt 10 Verfahren (7)
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlußbestimmungen (4)
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KFürsV a.F.
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KFürsV a.F. | § 18 Gegenstand der Förderung
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 18 Gegenstand der Förderung (1) Mit der Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes werden Maßnahmen der Erziehung...
KFürsV a.F. | § 34 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 34 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird Die Berechnung der Einkünfte von Land-...
KFürsV a.F. | Abschnitt 7 Sonderfürsorge
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Abschnitt 7 Sonderfürsorge
KFürsV a.F. | § 20 Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 20 Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (1) Bei Maßnahmen der Erziehung ist als Bedarf der infolge der Schädigung oder des Verlustes...
KFürsV a.F. | § 48 Besonderheiten bei Aufenthalt in Einrichtungen
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 48 Besonderheiten bei Aufenthalt in Einrichtungen Bei Aufenthalt in einer stationären oder teilstationären Einrichtung sind Freibe...
KFürsV a.F. | Abschnitt 8 Einkommen; Einkommensberechnung
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Abschnitt 8 Einkommen; Einkommensberechnung
KFürsV a.F. | Unterabschnitt 2 Sonstige Vorschriften
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Unterabschnitt 2 Sonstige Vorschriften
KFürsV a.F. | Abschnitt 2 Erziehungsbeihilfe
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Abschnitt 2 Erziehungsbeihilfe
KFürsV a.F. | § 45 Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 1.7.2011 (Änderung vom 20.6.2011)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 45 Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen (1) 1Sind Beschädigte, Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner oder...
KFürsV a.F. | § 22 Leistungen für weitere Auszubildende
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 22 Leistungen für weitere Auszubildende Bei der Entscheidung über die Leistung von Erziehungsbeihilfe für weitere Auszubildende is...
KFürsV a.F. | § 26 Erholungsbedingte Aufwendungen
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 1.7.2011 (Änderung vom 20.6.2011)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 26 Erholungsbedingte Aufwendungen 1Zusätzliche geringfügige Aufwendungen, die Erholungsuchenden durch die Erholungsmaßnahme entste...
KFürsV a.F. | § 46 Besondere wirtschaftliche Belastungen
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 46 Besondere wirtschaftliche Belastungen Aufwendungen, die die Leistungsberechtigten wirtschaftlich besonders belasten und nicht d...
KFürsV a.F. | § 60 (weggefallen)
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - §60 (weggefallen)
KFürsV a.F. | § 30 Einkommen
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 30 Einkommen (1) 1Einkommen im Sinne des § 25 d Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert ...
KFürsV a.F. | § 33 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 33 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit (1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus La...
KFürsV a.F. | § 47 Dauer des Bedarfs
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 1.7.2011 (Änderung vom 20.6.2011)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 47 Dauer des Bedarfs 1Bei Leistungen der Kriegsopferfürsorge für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kann vom einzusetzenden Ein...
KFürsV a.F. | § 31 Bewertung von Sachbezügen
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 21.12.2007 (Änderung vom 13.12.2007)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - § 31 Bewertung von Sachbezügen (1) Für die Bewertung von Sachbezügen gilt § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Ausgleichsrentenverordnung. (2) ...
KFürsV a.F. | Abschnitt 6 Hilfen in besonderen Lebenslagen
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Abschnitt 6 Hilfen in besonderen Lebenslagen
KFürsV a.F. | Abschnitt 9 Einsatz von Einkommen; Einsatz und Verwertung von Vermögen
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Abschnitt 9 Einsatz von Einkommen; Einsatz und Verwertung von Vermögen
KFürsV a.F. | Abschnitt 5 Wohnungshilfe
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV - a.F. -)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung - KFürsV - a.F. - Abschnitt 5 Wohnungshilfe
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Verordnung zur Kriegsopferfürsorge - alte Fassung -
(KFürsV)
vom
16.
Januar
1979
(
BGBl.
I
S. 80
)
, letzte Änderung vom
12.
Dezember
2019
(
BGBl.
I
S. 2652
)
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