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DRITTER ABSCHNITT Sonn- und Feiertagsruhe (6)
VIERTER ABSCHNITT Ausnahmen in besonderen Fällen (3)
FÜNFTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes (3)
SECHSTER ABSCHNITT Sonderregelungen (6)
SIEBTER ABSCHNITT Straf- und Bußgeldvorschriften (3)
ACHTER ABSCHNITT Schlußvorschriften (4)
LSchlV (9)
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Bekanntmachung des StMAFS Vollzug der Ladenschlußverordnung a.F. (3)
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LSchlV a.F. (8)
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ArbZG
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ArbZG | § 23 Strafvorschriften
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 23 Strafvorschriften (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen 1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbe...
ArbZG | § 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.11.2016 (Änderung vom 11.11.2016)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt (1) 1Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung zwischenstaatlicher Vereinba...
ArbZG | § 6 Nacht- und Schichtarbeit
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 6 Nacht- und Schichtarbeit (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte ...
ArbZG | § 9 Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 9 Sonn- und Feiertagsruhe (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. (2) In mehrschichtigen Betrieben mit reg...
ArbZG | § 14 Außergewöhnliche Fälle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 27.3.2020)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 14 Außergewöhnliche Fälle (1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, ...
ArbZG | DRITTER ABSCHNITT Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG DRITTER ABSCHNITT Sonn- und Feiertagsruhe
ArbZG | § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2006 (Änderung vom 14.8.2006)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden ...
ArbZG | § 5 Ruhezeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2006 (Änderung vom 14.8.2006)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit...
ArbZG | ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ArbZG | ACHTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG ACHTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
ArbZG | § 2 Begriffsbestimmungen
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen (1) 1Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern...
ArbZG | § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 besc...
ArbZG | ZWEITER ABSCHNITT Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG ZWEITER ABSCHNITT Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
ArbZG | § 15 Bewilligung, Ermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.4.2013 (Änderung vom 20.4.2013)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 15 Bewilligung, Ermächtigung (1) Die Aufsichtsbehörde kann 1. eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen a) für konti...
ArbZG | § 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung (1) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vermeidung erheblicher Schäden unter Berücksic...
ArbZG | SIEBTER ABSCHNITT Straf- und Bußgeldvorschriften
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG SIEBTER ABSCHNITT Straf- und Bußgeldvorschriften
ArbZG | § 1 Zweck des Gesetzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2013 (Änderung vom 20.4.2013)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, 1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen W...
ArbZG | SECHSTER ABSCHNITT Sonderregelungen
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG SECHSTER ABSCHNITT Sonderregelungen
ArbZG | FÜNFTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG FÜNFTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes
ArbZG | § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2013 (Änderung vom 20.4.2013)
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz ArbZG § 18 Nichtanwendung des Gesetzes (1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte, ...
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Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
vom
6.
Juni
1994
(
BGBl.
I
S. 1170
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2020
(
BGBl.
I
S. 3334
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz – ArbZRG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170).
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Arbeitszeitgesetz
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