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2. WOMitbestG
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Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
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2. WOMitbestG | Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
2. WOMitbestG | § 67 Ermittlung der Gewählten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 67 Ermittlung der Gewählten (1) 1Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebenei...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
2. WOMitbestG | § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unterneh...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat
2. WOMitbestG | § 77 Mitteilung an die Delegierten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 77 Mitteilung an die Delegierten (1) 1Der Unternehmenswahlvorstand teilt jedem Delegierten spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Delegiert...
2. WOMitbestG | § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (1) Der Unternehmenswahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen ...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe
2. WOMitbestG | Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 8 Ausnahme
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 8 Ausnahme
2. WOMitbestG | § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der...
2. WOMitbestG | § 79 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 79 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Unternehmenswahlvorstand öffentlich die Stimmen au...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
2. WOMitbestG | § 80 Verteilung der Stimmenzahlen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 80 Verteilung der Stimmenzahlen (1) 1Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe neb...
2. WOMitbestG | § 66 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 66 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. ...
2. WOMitbestG | § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang (1) Liegt für einen Wahlgang nur ein gültiger Wahlv...
2. WOMitbestG | § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
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Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands (1) Der Unternehmenswahlvorstand teilt jedem Betriebswahlvorstand unverzüglich nach der Errec...
2. WOMitbestG | § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1) 1Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für diesen Wa...
2. WOMitbestG | § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten (1) 1Unverzüglich nach Eingang der in § 58 bezeichneten Mitteilung erlässt der Betriebswah...
2. WOMitbestG | Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
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Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1708
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
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Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
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