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Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (127)
Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge (46)
Abschnitt 1 Einleitung der Wahl (12)
Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl (13)
§ 13 Bekanntmachung (1)
§ 14 Antrag auf Abstimmung (1)
§ 15 Abstimmungsausschreiben (1)
§ 16 Stimmabgabe (1)
§ 17 Abstimmungsvorgang (1)
§ 18 (weggefallen) (1)
§ 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe (1)
§ 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe (1)
§ 21 Öffentliche Stimmauszählung (1)
§ 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands (1)
§ 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands (1)
§ 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (1)
Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge (18)
Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften (2)
Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (26)
Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte (54)
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer (15)
Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs (25)
Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (2)
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften (5)
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Vorschriften
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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
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Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
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Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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2. WOMitbestG
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Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
→
Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
→
Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
2. WOMitbestG | § 21 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 21 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. ...
2. WOMitbestG | § 17 Abstimmungsvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 17 Abstimmungsvorgang (1) 1Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel im Wahlr...
2. WOMitbestG | § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands (1) Nach der Stimmauszählung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift f...
2. WOMitbestG | § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe (1) Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die abstimmende Person 1. den Stimmzettel u...
2. WOMitbestG | § 14 Antrag auf Abstimmung
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 14 Antrag auf Abstimmung (1) 1In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann...
2. WOMitbestG | § 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands Der Unternehmenswahlvorstand ermittelt an...
2. WOMitbestG | § 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe (1) 1Abstimmungsberechtigten, die im Zeitpunkt der Abstimmung wegen Abwesenheit vom Betrie...
2. WOMitbestG | Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
2. WOMitbestG | § 15 Abstimmungsausschreiben
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 15 Abstimmungsausschreiben (1) 1Liegt ein gültiger Antrag nach § 14 vor, so erlässt der Unternehmenswahlvorstand unverzüglich ein Abstimmun...
2. WOMitbestG | § 13 Bekanntmachung
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 13 Bekanntmachung (1) 1In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlässt der...
2. WOMitbestG | § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses 1Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. 2...
2. WOMitbestG | § 16 Stimmabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 16 Stimmabgabe (1) 1Die Stimmzettel für die Abstimmung dürfen nur den Antrag und die Frage an die Abstimmungsberechtigten enthalten, ob sie...
2. WOMitbestG | § 18 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG §18 (weggefallen)
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Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1708
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
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Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
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