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Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
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2. WOMitbestG | Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
2. WOMitbestG | § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (1) 1Der Betriebswahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern. 2Der Betriebsrat kann die Zahl der ...
2. WOMitbestG | § 11 Übersendung der Wählerliste
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 11 Übersendung der Wählerliste (1) 1Der Betriebswahlvorstand übersendet dem Unternehmenswahlvorstand unverzüglich nach Ablauf der in § 10 A...
2. WOMitbestG | § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften (1) Zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Vertreterinnen oder Vertreter von Gewerkschaften sind, ...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
2. WOMitbestG | § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände (1) Jeder Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und mindestens ...
2. WOMitbestG | § 21 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 21 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. ...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge
2. WOMitbestG | § 31 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 31 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten (1) 1Für den Beschluss über den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten können die wah...
2. WOMitbestG | § 17 Abstimmungsvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 17 Abstimmungsvorgang (1) 1Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel im Wahlr...
2. WOMitbestG | § 10 Änderungsverlangen
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 10 Änderungsverlangen (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung nach § 9...
2. WOMitbestG | § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands (1) Nach der Stimmauszählung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift f...
2. WOMitbestG | § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe (1) Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die abstimmende Person 1. den Stimmzettel u...
2. WOMitbestG | § 34 Prüfung der Wahlvorschläge
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 34 Prüfung der Wahlvorschläge (1) Der Unternehmenswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung ...
2. WOMitbestG | § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer (1) 1Zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der in § 3 Abs. ...
2. WOMitbestG | § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (1) Sind für einen Wahlgang, in dem mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind, m...
2. WOMitbestG | § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands (1) 1Der Unternehmenswahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern. 2Der Gesamtbetriebsrat kann...
2. WOMitbestG | Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften
2. WOMitbestG | § 32 Abstimmung der leitenden Angestellten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 32 Abstimmung der leitenden Angestellten (1) Der Unternehmenswahlvorstand setzt den Tag der Abstimmung der leitenden Angestellten so fest, ...
2. WOMitbestG | § 14 Antrag auf Abstimmung
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 14 Antrag auf Abstimmung (1) 1In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann...
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Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1708
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
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