-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134227)
Vorschriften (134227)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4706)
Verwaltung (29759)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13999)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (7012)
Arbeitsvertragsrecht (371)
Betriebsverfassung und Mitbestimmung (1599)
Montan-MitbestG (20)
MontanMitbestErgG (42)
MitbEGWO (164)
BetrVG (178)
WO (61)
WOS (74)
MitbestG (57)
1. WOMitbestG (147)
2. WOMitbestG (178)
Vorspann (1)
Vorab (2)
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (127)
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer (15)
Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs (25)
Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (2)
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften (5)
3. WOMitbestG (178)
SprAuG (54)
WOSprAuG (59)
MitbestBeiG (5)
EBRG (59)
DrittelbG (20)
WODrittelbG (70)
SEBG (65)
SCEBG (67)
MgVG (50)
MgFSG (51)
Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen (2865)
Schlichtungswesen (0)
Heimarbeit (71)
Arbeitsschutz (1203)
Berufliche Bildung (903)
Arbeitsförderung (164)
Sozialversicherung (1873)
Kriegsopferversorgung (597)
Heimkehrerrecht (0)
Kindergeld und Erziehungsgeld (260)
Sozialgesetzbuch und Ausführungsvorschriften (7418)
Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen (621)
Ergänzende Vorschriften zum SGB (223)
Eingliederung Schwerbehinderter (159)
Koordinierende Vorschriften (35)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6576)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
→
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
→
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
→
2. WOMitbestG
1
–
20
von
178
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
2. WOMitbestG | § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (1) 1Der Betriebswahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern. 2Der Betriebsrat kann die Zahl der ...
2. WOMitbestG | Abschnitt 1 Wahlausschreiben
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Abschnitt 1 Wahlausschreiben
2. WOMitbestG | § 67 Ermittlung der Gewählten
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 67 Ermittlung der Gewählten (1) 1Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebenei...
2. WOMitbestG | § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (1) 1Ist in einem Wahlgang nur ein Aufsichtsratsmitglied der Ar...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
2. WOMitbestG | § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1) 1Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen Wah...
2. WOMitbestG | § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unterneh...
2. WOMitbestG | § 116 Übergangsregelung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.8.2021 (Änderung vom 7.8.2021)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 116 Übergangsregelung Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist...
2. WOMitbestG | § 41 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 41 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. ...
2. WOMitbestG | § 11 Übersendung der Wählerliste
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 11 Übersendung der Wählerliste (1) 1Der Betriebswahlvorstand übersendet dem Unternehmenswahlvorstand unverzüglich nach Ablauf der in § 10 A...
2. WOMitbestG | Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat
2. WOMitbestG | § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (1) 1Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Wahlergebnis und di...
2. WOMitbestG | § 77 Mitteilung an die Delegierten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 77 Mitteilung an die Delegierten (1) 1Der Unternehmenswahlvorstand teilt jedem Delegierten spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Delegiert...
2. WOMitbestG | § 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen (1) Bei der erstmaligen Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen hat das Untern...
2. WOMitbestG | Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
2. WOMitbestG | § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (1) Der Unternehmenswahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen ...
2. WOMitbestG | § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (1) 1Der Unternehmenswahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. 2Die Abstimmung...
2. WOMitbestG | § 98 Einleitung der Wahl
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 2. WOMitbestG § 98 Einleitung der Wahl (1) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 46 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekan...
1
–
20
von
178
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(2. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1708
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
Mehr...
Schließen
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×