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Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte (52)
Abschnitt 1 Wahl der Delegierten (27)
Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten (24)
Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste (4)
Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten (2)
Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge (4)
§ 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1)
§ 73 Öffentliche Stimmauszählung (1)
§ 74 Verteilung der Stimmenzahlen (1)
Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags (4)
Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (2)
Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen (7)
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Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
1. WOMitbestG | § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1) 1Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für diesen Wah...
1. WOMitbestG | § 73 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 73 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (...
1. WOMitbestG | § 74 Verteilung der Stimmenzahlen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 74 Verteilung der Stimmenzahlen (1) 1Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebe...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
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Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1682
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
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