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Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte (52)
Abschnitt 1 Wahl der Delegierten (27)
Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten (24)
Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste (4)
Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten (2)
Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge (4)
Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags (4)
Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (2)
Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen (7)
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer (15)
Teil 3 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (2)
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1. WOMitbestG
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Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
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Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
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1. WOMitbestG | Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste
1. WOMitbestG | § 79 Wahlniederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 79 Wahlniederschrift (1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang g...
1. WOMitbestG | § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1) 1Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für diesen Wah...
1. WOMitbestG | § 78 b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 78 b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (1) In börsennotierten Unternehmen sind im Fall de...
1. WOMitbestG | § 73 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 73 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (...
1. WOMitbestG | Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
1. WOMitbestG | § 78 a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 78 a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 7...
1. WOMitbestG | § 77 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 77 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber 1Der Betriebswahlvorstand bestimmt so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie in d...
1. WOMitbestG | § 78 c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 78 c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (1) Sind in börsennotierten Unternehmen im Fall ...
1. WOMitbestG | § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste (1) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste können vor Beginn der Sti...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
1. WOMitbestG | § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1) 1Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen Wahl...
1. WOMitbestG | § 81 Aufbewahrung der Wahlakten
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 81 Aufbewahrung der Wahlakten 1Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. 2Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindes...
1. WOMitbestG | § 68 Delegiertenversammlung
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 68 Delegiertenversammlung (1) 1Die Delegierten wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einer Versammlung (Delegiertenversamml...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
1. WOMitbestG | § 76 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 76 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
1. WOMitbestG | § 71 Mitteilung an die Delegierten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 71 Mitteilung an die Delegierten (1) 1Der Betriebswahlvorstand teilt jedem Delegierten spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Delegiertenver...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
1. WOMitbestG | § 78 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 78 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (1) 1Ist in einem Wahlgang nur ein Aufsichtsratsmitglied der Arb...
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(1. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1682
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
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