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Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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1. WOMitbestG | § 44 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 44 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (1) 1Ist in einem Wahlgang nur ein Aufsichtsratsmitglied der Arb...
1. WOMitbestG | Abschnitt 1 Wahlausschreiben
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Abschnitt 1 Wahlausschreiben
1. WOMitbestG | § 37 Wahlausschreiben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 37 Wahlausschreiben 1Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen sind, so erlässt der Betri...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
1. WOMitbestG | § 40 Verteilung der Stimmenzahlen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 40 Verteilung der Stimmenzahlen (1) 1Die in dem Wahlgang den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebe...
1. WOMitbestG | § 42 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 42 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (...
1. WOMitbestG | § 49 Aufbewahrung der Wahlakten
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 49 Aufbewahrung der Wahlakten 1Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. 2Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindes...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe
1. WOMitbestG | § 39 Öffentliche Stimmauszählung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 39 Öffentliche Stimmauszählung (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (...
1. WOMitbestG | § 46 b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 46 b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (1) In börsennotierten Unternehmen sind im Fall de...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
1. WOMitbestG | § 46 a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 46 a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 3...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
1. WOMitbestG | § 46 c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 46 c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (1) Sind in börsennotierten Unternehmen im Fall ...
1. WOMitbestG | § 45 Voraussetzungen
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 45 Voraussetzungen (1) 1Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert ist, seine Stimme persönl...
1. WOMitbestG | Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
1. WOMitbestG | § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang (1) 1Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen Wahl...
1. WOMitbestG | Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
1. WOMitbestG | § 46 Verfahren bei der Stimmabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.10.2005 (Änderung vom 10.10.2005)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 46 Verfahren bei der Stimmabgabe (1) Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin oder der Wähler 1. die Stimmzettel unbeobacht...
1. WOMitbestG | § 47 Wahlniederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.9.2015 (Änderung vom 26.8.2015)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1. WOMitbestG § 47 Wahlniederschrift (1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang g...
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Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
(1. WOMitbestG)
vom
27.
Mai
2002
(
BGBl.
I
S. 1682
)
, letzte Änderung vom
7.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3311
)
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