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WOS
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WOS | Vorspann
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) ve...
WOS | § 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats 1Die Vorschriften der §§ 27 und 28 Absatz 2 sowie der §§ 29 bis 30 gelten für d...
WOS | § 38 Wahlausschreiben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 38 Wahlausschreiben (1) 1Unverzüglich nach seiner Bestellung erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das von der oder d...
WOS | § 31 Verfahren
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 31 Verfahren Liegt ein Beschluss nach § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes vor, so gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 30 mit folge...
WOS | § 21 Stimmzettel, Stimmabgabe
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 21 Stimmzettel, Stimmabgabe (1) Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) ist zu wählen, wenn mehrere gültige Vorsc...
WOS | § 28 Wahlvorschläge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 28 Wahlvorschläge (1) Wahlvorschläge für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung bedürfen keiner Unterzeichnung. (2) Unver...
WOS | § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber (1) Zu jedem Wahlvorschlag muss vor Ablauf der für die Einreichung von ...
WOS | Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
WOS | § 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten (1) 1Der Wahlvorstand hat die Gewählten unverzüglich schriftlich von ihre...
WOS | Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
WOS | § 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe (1) 1Der Wahlvorstand hat unverzüglich in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bis zum ...
WOS | § 60 Inkrafttreten
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 60 Inkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Zweite Verordnung zur Dur...
WOS | § 52 Öffentliche Stimmauszählung
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 52 Öffentliche Stimmauszählung Unverzüglich nach Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurnen (§ 51 Abs. 2) nimmt der Wahlvorstan...
WOS | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 8.10.2021
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes Vorspann Erster Teil Wahl der Bordvertretung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Wahlvorstand § 2 Wählerliste ...
WOS | § 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe (1) Unverzüglich nach Ordnung der Wahlvorschläge (§§ 20, 28 Abs. 2) hat der Wahlvorstand ...
WOS | § 5 Wahlausschreiben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 5 Wahlausschreiben (1) 1Unverzüglich, jedoch nicht vor Ablauf von 24 Stunden seit seiner Bestellung, erlässt der Wahlvorstand ...
WOS | § 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften (1) Für den Wahlvorschlag einer unter den Besatzungsmitgliedern des Seeschifffahrtsuntern...
WOS | § 1 Wahlvorstand
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 1 Wahlvorstand (1) 1Die Leitung der Wahl der Bordvertretung obliegt dem Wahlvorstand. 2Dieser hat bei der Durchführung der Wah...
WOS | § 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit (1) 1Der Wahlvorstand stellt fest, welches Geschlecht von ...
WOS | § 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes WOS § 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand (1) Der Wahlvorstand hat bei Überbringen des Wahlvorschlags oder, falls...
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Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)
vom
7.
Februar
2002
(
BGBl.
I
S. 594
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2021
(
BGBl.
I
S. 4640
)
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Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
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