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Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuß
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SprAuG | § 22 Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 22 Ausschluß von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Mindestens ein Viertel der leitenden Angestellten der Konzernunter...
SprAuG | § 8 Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 8 Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten (1) 1Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorsch...
SprAuG | Dritter Abschnitt Versammlung der leitenden Angestellten
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG Dritter Abschnitt Versammlung der leitenden Angestellten
SprAuG | § 21 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 21 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht (1) 1Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der e...
SprAuG | Sechster Abschnitt Konzernsprecherausschuß
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG Sechster Abschnitt Konzernsprecherausschuß
SprAuG | § 15 Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 15 Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung (1) 1Der Sprecherausschuß soll einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der leit...
SprAuG | § 9 Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 9 Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft (1) 1Mindestens ein Viertel der leit...
SprAuG | § 20 Errichtung
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 20 Errichtung (1) 1Sind in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben in der Regel insgesamt mindestens zehn leitende Angestellte besc...
SprAuG | Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuß
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuß
SprAuG | § 16 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 16 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Sprecherausschüsse, ist ein Gesamtspreche...
SprAuG | Vierter Abschnitt Gesamtsprecherausschuß
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG Vierter Abschnitt Gesamtsprecherausschuß
SprAuG | § 23 Zuständigkeit
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 23 Zuständigkeit (1) 1Der Konzernsprecherausschuß ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere...
SprAuG | § 6 Wahlvorschriften
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 6 Wahlvorschriften (1) Der Sprecherausschuß wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsä...
SprAuG | § 12 Sitzungen des Sprecherausschusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 12 Sitzungen des Sprecherausschusses (1) 1Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Sprecherau...
SprAuG | § 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder (1) Der Sprecherausschuß besteht in Betrieben mit in der Regel 10 bis 20 leitenden Angestellt...
SprAuG | § 18 Zuständigkeit
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 18 Zuständigkeit (1) 1Der Gesamtsprecherausschuß ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Unternehmen oder mehr...
SprAuG | Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Sprecherausschusses
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Sprecherausschusses
SprAuG | § 10 Ersatzmitglieder
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 10 Ersatzmitglieder (1) 1Scheidet ein Mitglied des Sprecherausschusses aus, rückt ein Ersatzmitglied nach. 2Dies gilt entsprechend f...
SprAuG | § 7 Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG § 7 Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Sprecherausschu...
SprAuG | Fünfter Abschnitt Unternehmenssprecherausschuß
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(SprAuG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten SprAuG Fünfter Abschnitt Unternehmenssprecherausschuß
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Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(Sprecherausschußgesetz - SprAuG)
vom
20.
Dezember
1988
(
BGBl. I
S. 2312
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuß
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