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§ 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten (1)
§ 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (1)
§ 5 Wertpapier-Kaufvertrag (1)
§ 6 Beteiligungs-Vertrag (1)
§ 7 Beteiligungs-Kaufvertrag (1)
§ 8 Sparvertrag (1)
§ 9 Kapitalversicherungsvertrag (1)
§ 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen (1)
§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns (1)
§ 12 Freie Wahl der Anlage (1)
§ 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage (1)
§ 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg (1)
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung (1)
§ 16 (Berlin-Klausel) (1)
§ 17 Anwendungsvorschriften (1)
§ 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1)
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5. VermBG
5. VermBG | § 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung (1) ...
5. VermBG | § 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2013 (Änderung vom 26.6.2013)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitt...
5. VermBG | § 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 18.12.2013)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen (1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber f...
5. VermBG | § 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2013 (Änderung vom 26.6.2013)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg (1) 1Die Ve...
5. VermBG | § 9 Kapitalversicherungsvertrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2009 (Änderung vom 7.3.2009)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 9 Kapitalversicherungsvertrag (1) Ein Kapitalversicherungsvertrag im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 ist ein Vertrag über ein...
5. VermBG | § 16 (Berlin-Klausel)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG §16 (Berlin-Klausel)
5. VermBG | § 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 18.12.2013)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (1) Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermö...
5. VermBG | § 5 Wertpapier-Kaufvertrag
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 5 Wertpapier-Kaufvertrag (1) Ein Wertpapier-Kaufvertrag im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ist ein Kaufvertrag zwischen dem A...
5. VermBG | § 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2013 (Änderung vom 26.6.2013)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage (1) 1Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage nach Absatz ...
5. VermBG | § 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellscha...
5. VermBG | § 7 Beteiligungs-Kaufvertrag
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 7 Beteiligungs-Kaufvertrag (1) Ein Beteiligungs-Kaufvertrag im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Kaufvertrag zwischen d...
5. VermBG | § 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 19.12.2001)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns (1) Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitne...
5. VermBG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer § 1 Persönlicher Geltungsbereich § 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen § 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehör...
5. VermBG | § 12 Freie Wahl der Anlage
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 12 Freie Wahl der Anlage 1Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, w...
5. VermBG | § 17 Anwendungsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 17 Anwendungsvorschriften (1) Die vorstehenden Vorschriften dieses Gesetzes gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Absät...
5. VermBG | § 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 26.6.2001)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen (1) Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit Arbe...
5. VermBG | § 1 Persönlicher Geltungsbereich
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 1 Persönlicher Geltungsbereich (1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen ...
5. VermBG | § 8 Sparvertrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2013 (Änderung vom 18.12.2013)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 8 Sparvertrag (1) Ein Sparvertrag im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ist ein Sparvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und einem ...
5. VermBG | § 6 Beteiligungs-Vertrag
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer 5. VermBG § 6 Beteiligungs-Vertrag (1) Ein Beteiligungs-Vertrag im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitneh...
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Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
4.
März
1994
(
BGBl.
I
S. 406
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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