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Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
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BetrAVG | § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst (1) 1Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (V...
BetrAVG | § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel (1) Von den §§ 1 a, 2, 2 a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von de...
BetrAVG | Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
BetrAVG | § 25 Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 25 Verordnungsermächtigung 1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministeriu...
BetrAVG | § 6 Vorzeitige Altersleistung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 6 Vorzeitige Altersleistung 1Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspr...
BetrAVG | § 7 Umfang des Versicherungsschutzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 7 Umfang des Versicherungsschutzes (1) 1Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeit...
BetrAVG | § 1 a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 1 a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (1) 1Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass ...
BetrAVG | Dritter Abschnitt Altersgrenze
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Dritter Abschnitt Altersgrenze
BetrAVG | Fünfter Abschnitt Anpassung
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Fünfter Abschnitt Anpassung
BetrAVG | § 5 Auszehrung und Anrechnung
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 5 Auszehrung und Anrechnung (1) Die bei Eintritt des Versorgungsfalles festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung...
BetrAVG | § 2 a Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 21.12.2015)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 2 a Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs (1) Bei der Berechnung des Teilanspruchs eines mit unverfallbarer Anwartschaft ausges...
BetrAVG | § 16 Anpassungsprüfungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 21.12.2015)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 16 Anpassungsprüfungspflicht (1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Alt...
BetrAVG | § 8 Übertragung der Leistungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 8 Übertragung der Leistungspflicht (1) Ein Anspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung auf Leistungen nach § 7 besteht nicht,...
BetrAVG | § 14 Träger der Insolvenzsicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.1.2019 (Änderung vom 19.12.2018)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 14 Träger der Insolvenzsicherung (1) 1Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Geg...
BetrAVG | § 13 (weggefallen)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG §13 (weggefallen)
BetrAVG | Zweiter Abschnitt Auszehrungsverbot
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Zweiter Abschnitt Auszehrungsverbot
BetrAVG | § 10 a Säumniszuschläge; Zinsen; Verjährung
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 10 a Säumniszuschläge; Zinsen; Verjährung (1) Für Beiträge, die wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen die Meldepflicht erst nach ...
BetrAVG | § 18 a Verjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 26.11.2001)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 18 a Verjährung 1Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt in 30 Jahren. 2Ansprüche auf regelmäßi...
BetrAVG | § 22 Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 22 Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung (1) 1Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die ...
BetrAVG | Vierter Abschnitt Insolvenzsicherung
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Vierter Abschnitt Insolvenzsicherung
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(Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
vom
19.
Dezember
1974
(
BGBl.
I
S. 3610
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
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