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BetrAVG
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BetrAVG | § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst (1) 1Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (V...
BetrAVG | § 30 (Ansprüche gegen Träger der Insolvenzversicherung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 30 (Ansprüche gegen Träger der Insolvenzversicherung) (1) 1Ein Anspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung nach § 7 besteht n...
BetrAVG | § 30 j Übergangsregelung zu § 20 Absatz 2
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 30 j Übergangsregelung zu § 20 Absatz 2 § 20 Absatz 2 gilt nicht für Optionssysteme, die auf der Grundlage von Betriebs- oder Diens...
BetrAVG | § 27 (Direktversicherung und Pensionskasse)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 27 (Direktversicherung und Pensionskasse) § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 gelten in Fällen, in denen vo...
BetrAVG | § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel (1) Von den §§ 1 a, 2, 2 a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von de...
BetrAVG | Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
BetrAVG | § 25 Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 25 Verordnungsermächtigung 1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministeriu...
BetrAVG | § 6 Vorzeitige Altersleistung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 6 Vorzeitige Altersleistung 1Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspr...
BetrAVG | § 30 c (Übergangsregelung zu § 16)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.8.2017 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 30 c (Übergangsregelung zu § 16) (1) § 16 Abs. 3 Nr. 1 gilt nur für laufende Leistungen, die auf Zusagen beruhen, die nach dem 31....
BetrAVG | § 7 Umfang des Versicherungsschutzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 7 Umfang des Versicherungsschutzes (1) 1Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeit...
BetrAVG | § 30 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG §30 a (weggefallen)
BetrAVG | § 1 a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 1 a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (1) 1Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass ...
BetrAVG | § 26 (Beendete Arbeits- und Dienstverhältnisse)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 26 (Beendete Arbeits- und Dienstverhältnisse) Die §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis ...
BetrAVG | Dritter Abschnitt Altersgrenze
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Dritter Abschnitt Altersgrenze
BetrAVG | Fünfter Abschnitt Anpassung
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG Fünfter Abschnitt Anpassung
BetrAVG | § 5 Auszehrung und Anrechnung
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 5 Auszehrung und Anrechnung (1) Die bei Eintritt des Versorgungsfalles festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung...
BetrAVG | § 2 a Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 21.12.2015)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 2 a Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs (1) Bei der Berechnung des Teilanspruchs eines mit unverfallbarer Anwartschaft ausges...
BetrAVG | § 30 h (Übergangsregelung zu § 17)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.8.2017)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 30 h (Übergangsregelung zu § 17) § 20 Absatz 1 gilt für Entgeltumwandlungen, die auf Zusagen beruhen, die nach dem 29. Juni 2001 er...
BetrAVG | § 31 (Sicherungs-Altfälle)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 31 (Sicherungs-Altfälle) Auf Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Z...
BetrAVG | § 16 Anpassungsprüfungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 21.12.2015)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BetrAVG § 16 Anpassungsprüfungspflicht (1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Alt...
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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
vom
19.
Dezember
1974
(
BGBl.
I
S. 3610
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
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