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MOG
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Abschnitt 2 Vergünstigungen, Interventionen, Abgaben
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MOG | § 15 Überwachung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 15 Überwachung 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ...
MOG | § 11 Beweislast
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 11 Beweislast Der Begünstigte trägt, soweit nicht Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 etwas anderes vorsehen,...
MOG | § 8 a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 8 a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen m...
MOG | § 17 Entnahme von Proben; Erhebung von Gebühren und Auslagen durch Behörden des Bundes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 18.7.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 17 Entnahme von Proben; Erhebung von Gebühren und Auslagen durch Behörden des Bundes (1) 1Wer eine Vergünstig...
MOG | § 9 e Vorbehalt der Nachprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 e Vorbehalt der Nachprüfung 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung de...
MOG | § 9 d Weitere Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen zur Marktstützung ohne Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 d Weitere Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen zur Marktstützung ohne Antrag (1) Rechtsverordnungen auf...
MOG | § 7 Interventionen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 7 Interventionen (1) 1Interventionsstelle ist die Marktordnungsstelle. 2Das Bundesministerium wird ermächtigt...
MOG | Titel 1 Ermächtigungen
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG Titel 1 Ermächtigungen
MOG | § 14 Zinsen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 14 Zinsen (1) 1Ansprüche auf Erstattung von Vergünstigungen sowie auf Beträge, die wegen Nichteinhaltung ande...
MOG | § 8 Mengen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 8 Mengen (1) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen u...
MOG | § 9 c Außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung auf Antrag mit finanzieller Beteiligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 c Außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung auf Antrag mit finanzieller Beteiligung (1) 1Das Bundesminis...
MOG | § 12 Abgaben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 12 Abgaben (1) 1Auf Abgaben zu Marktordnungszwecken, die nach Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 b...
MOG | § 6 Vergünstigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 6 Vergünstigungen (1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächt...
MOG | § 9 a Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 a Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem B...
MOG | § 9 Obligatorische Maßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 Obligatorische Maßnahmen (1) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister...
MOG | § 6 a Vermarktungsnormen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 6 a Vermarktungsnormen (1) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium ...
MOG | § 13 Sicherheiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 13 Sicherheiten (1) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Fin...
MOG | § 10 Rücknahme, Widerruf, Erstattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 10 Rücknahme, Widerruf, Erstattung (1) 1Rechtswidrige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9...
MOG | Abschnitt 2 Vergünstigungen, Interventionen, Abgaben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG Abschnitt 2 Vergünstigungen, Interventionen, Abgaben
MOG | § 9 b Außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.12.2016 (Änderung vom 20.12.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 b Außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsveror...
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Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(Marktorganisationsgesetz - MOG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
November
2017
(
BGBl.
I
S. 3746
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2752
)
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Abschnitt 2 Vergünstigungen, Interventionen, Abgaben
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