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MOG
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MOG | § 15 Überwachung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 15 Überwachung 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ...
MOG | § 34 a Betriebsdaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 34 a Betriebsdaten (1) Betriebsdaten sind die in der Anlage bezeichneten Daten, 1. die zur Durchführung a) ...
MOG | § 28 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 28 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs § 27 des Außenwirtschaftsgesetzes gilt für Marktordnungswa...
MOG | § 21 Ermächtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.5.2019 (Änderung vom 6.5.2019)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 21 Ermächtigungen 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanz...
MOG | § 44 Übergangsregelungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 44 Übergangsregelungen (1) Bis zum Ablauf des 30. April 2016 ist § 4 in der am 22. Januar 2016 geltenden Fass...
MOG | § 2 Marktordnungswaren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 2 Marktordnungswaren Marktordnungswaren im Sinne dieses Gesetzes sind die Erzeugnisse, die den gemeinsamen Mar...
MOG | § 5 Sonstige Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.5.2019 (Änderung vom 6.5.2019)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 5 Sonstige Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind: Ausfuhrabgaben: Abgaben einschließlich Prä...
MOG | § 41 Rechtsverordnungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 41 Rechtsverordnungen (1) Soweit durch Änderungen dieses Gesetzes Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordn...
MOG | § 24 Ermächtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 24 Ermächtigungen (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Fi...
MOG | Abschnitt 3 Ein- und Ausfuhr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG Abschnitt 3 Ein- und Ausfuhr
MOG | § 34 d Löschungsfristen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 34 d Löschungsfristen (1) Die Betriebsdaten sind durch die die Daten verarbeitenden Behörden unverzüglich zu ...
MOG | § 11 Beweislast
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 11 Beweislast Der Begünstigte trägt, soweit nicht Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 etwas anderes vorsehen,...
MOG | § 8 a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 8 a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen m...
MOG | Titel 2 Ausfuhrabgaben
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG Titel 2 Ausfuhrabgaben
MOG | § 31 a Aufsicht; Kostenerstattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 31 a Aufsicht; Kostenerstattung (1) 1Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau unterst...
MOG | § 17 Entnahme von Proben; Erhebung von Gebühren und Auslagen durch Behörden des Bundes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 18.7.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 17 Entnahme von Proben; Erhebung von Gebühren und Auslagen durch Behörden des Bundes (1) 1Wer eine Vergünstig...
MOG | § 9 e Vorbehalt der Nachprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 e Vorbehalt der Nachprüfung 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung de...
MOG | § 22 Mengenkontingente
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 7.11.2017)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 22 Mengenkontingente (1) 1Soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 vorsehen, dass Genehmigu...
MOG | § 9 d Weitere Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen zur Marktstützung ohne Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.1.2016 (Änderung vom 16.1.2016)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG § 9 d Weitere Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen zur Marktstützung ohne Antrag (1) Rechtsverordnungen auf...
MOG | Titel 3 Schutzmaßnahmen
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG)
Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen MOG Titel 3 Schutzmaßnahmen
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Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(Marktorganisationsgesetz - MOG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
November
2017
(
BGBl.
I
S. 3746
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2752
)
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