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Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
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WPO | Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches Verfahren
WPO | § 13 b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 13 b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung 1Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Ho...
WPO | § 33 Erlöschen der Anerkennung
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 33 Erlöschen der Anerkennung (1) Die Anerkennung erlischt durch 1. Auflösung der Gesellschaft, 2. Verzicht auf die Anerkennung. (2) ...
WPO | § 15 Bestellungsbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 15 Bestellungsbehörde 1Nach bestandener Prüfung wird der Bewerber auf Antrag durch Aushändigung einer von der Wirtschaftsprüferkammer ausgest...
WPO | § 26 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §26 (weggefallen)
WPO | § 22 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §22 (weggefallen)
WPO | § 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 1.12.2003)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung wird vor der Prüfungskommission abgelegt. (2) Die Prüfung gliedert sich i...
WPO | § 29 Zuständigkeit und Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 29 Zuständigkeit und Verfahren (1) Zuständig für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Wirtschaftsprüferkammer. (2) ...
WPO | § 36 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §36 (weggefallen)
WPO | § 8 Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 1.12.2003)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 8 Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung) (1) Die Zulassung setzt den Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung voraus. (2)...
WPO | § 40 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 40 Verfahren (1) Eintragungen und Löschungen werden von der Wirtschaftsprüferkammer unverzüglich von Amts wegen vorgenommen. (2) 1Die Mitg...
WPO | § 18 Berufsbezeichnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 18 Berufsbezeichnung (1) 1Wirtschaftsprüfer haben im beruflichen Verkehr die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ zu führen. 2Frauen können...
WPO | § 35 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §35 (weggefallen)
WPO | § 42 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §42 (weggefallen)
WPO | § 41 Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 41 Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer Vor Erhebung einer Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer, die a...
WPO | § 14 Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 14 Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt durch Rechtsverord...
WPO | § 32 Bestätigungsvermerke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 6.9.2007 (Änderung vom 3.9.2007)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 32 Bestätigungsvermerke 1Erteilen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsvermerke, so dürfen diese nur von ...
WPO | § 31 Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 10.8.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 31 Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ Die anerkannte Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellscha...
WPO | § 9 Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 9 Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung (1) 1Die Zulassung setzt eine für die Ausübung des Berufes ...
WPO | § 17 Berufsurkunde und Berufseid
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 17 Berufsurkunde und Berufseid (1) 1Bewerber haben vor Aushändigung der Urkunde den Berufseid vor der Wirtschaftsprüferkammer oder einer von...
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Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
5.
November
1975
(
BGBl.
I
S. 2803
)
, letzte Änderung vom
17.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 12
)
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