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WPO
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WPO | Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches Verfahren
WPO | § 13 b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 13 b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung 1Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Ho...
WPO | § 134 Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 134 Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten...
WPO | § 58 Mitgliedschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2022 (Änderung vom 7.7.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 58 Mitgliedschaft (1) 1Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind die Wirtschaftsprüfer, die nach diesem Gesetz bestellt sind, und Mitglied...
WPO | § 33 Erlöschen der Anerkennung
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 33 Erlöschen der Anerkennung (1) Die Anerkennung erlischt durch 1. Auflösung der Gesellschaft, 2. Verzicht auf die Anerkennung. (2) ...
WPO | § 131 m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 131 m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats Soweit es für die Entscheidung über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer der Vorlage oder A...
WPO | § 3 Berufliche Niederlassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 3 Berufliche Niederlassung (1) 1Berufsangehörige müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine sol...
WPO | § 1 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 1.12.2003)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 1 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (1) 1Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen (Berufsangehörige) sind Persone...
WPO | § 15 Bestellungsbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 15 Bestellungsbehörde 1Nach bestandener Prüfung wird der Bewerber auf Antrag durch Aushändigung einer von der Wirtschaftsprüferkammer ausgest...
WPO | § 66 c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 3.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 66 c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit (1) 1Die Abschlussprüferaufsichtsstelle übermittelt den folgenden ...
WPO | § 136 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 6.9.2007 (Änderung vom 3.9.2007)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §136 a (weggefallen)
WPO | § 26 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §26 (weggefallen)
WPO | § 56 Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2016 (Änderung vom 31.3.2016)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 56 Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (1) Die §§ 43, 43 a ...
WPO | § 120 a Mitteilung des Verbots
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 120 a Mitteilung des Verbots (1) Der Beschluß, durch den ein vorläufiges Tätigkeits- oder Berufsverbot verhängt wird, ist alsbald der Wirtsc...
WPO | § 57 e Kommission für Qualitätskontrolle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 3.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 57 e Kommission für Qualitätskontrolle (1) 1In der Wirtschaftsprüferkammer wird eine Kommission für Qualitätskontrolle eingerichtet. 2Mitgli...
WPO | § 69 Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 3.6.2021)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 69 Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen (1) 1Die Wirtschaftsprüferkammer und die Abschlus...
WPO | § 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.3.2023 (Änderung vom 10.3.2023)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen (1) In dem berufsgerichtlichen Verfahren entscheidet im ersten Rechtszug eine Kammer des Landgerichts ...
WPO | Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO Erster Teil Allgemeine Vorschriften
WPO | § 22 (weggefallen)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO §22 (weggefallen)
WPO | § 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 1.12.2003)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(WPO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer WPO § 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung wird vor der Prüfungskommission abgelegt. (2) Die Prüfung gliedert sich i...
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Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
5.
November
1975
(
BGBl.
I
S. 2803
)
, letzte Änderung vom
17.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 12
)
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